nd-aktuell.de / 12.06.2013 / Ratgeber / Seite 23

Gesetzentwurf zum Schutz von Hausangestellten

Bundesregierung

Hausangestellte müssen nach Ansicht der Bundesregierung unter den gleichen arbeitsrechtlichen Schutz wie alle übrigen Arbeitnehmer fallen, um sie vor Missbrauch und Diskriminierung zu schützen. Das geht aus einer Stellungnahme der Regierung zu einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom Juni 2011 hervor.

Die Bundesregierung legte nunmehr einen Gesetzentwurf vor, damit dieses Übereinkommen demnächst vom Bundestag ratifiziert werden kann.

Das Übereinkommen sieht umfangreiche Regelungen zum Arbeitsschutz, zu Arbeitszeiten, zur sozialen Sicherheit und zur Kontrolle privater Arbeitsvermittler vor. Um diese Anforderungen zu erfüllen, seien Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht nötig, so die Regierung. epd/nd