Bund setzt Regeln für Reserve-Kraftwerke

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Berlin (dpa/nd). Wenn in den Wintermonaten bei viel Wind und Sonne die Stromnetze überlastet sind, sollen Reserve-Kraftwerke notfalls ausgleichend anspringen. Dafür hat die Bundesregierung am Mittwoch die nötigen Regeln bis Ende 2017 befristet festgeschrieben. Seit 2011 stehen Kraftwerke als Reserve bereit. Nach der neuen Verordnung werden Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur jährlich die Reserveleistung prüfen. Kraftwerke, die stillgelegt werden sollten, müssten unter Umständen zwangsweise gegen Entschädigung weiterbetrieben werden, wenn sie als »systemrelevant« eingestuft werden.

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