Deichbrüche und Billionenfluten

Bundesverfassungsrichter nach Anhörung zu »Eurorettung« kaum klüger als zuvor

Zwei Tage lang befasste sich das höchste deutsche Gericht mit den Rettungsmaßnahmen der Europäischen Zentralbank. Ob Karlsruhe dem Billionenpoker Grenzen setzt, ist noch unklar. Mit einem Urteil wird erst im Herbst gerechnet.

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) grundgesetzwidrig sind. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte am Dienstag zum Auftakt erklärt, der EZB-Beschluss zum Anleihen-Aufkauf werfe »schwierigste Rechtsfragen« auf. Noch am 12. September 2012 schien alles ganz einfach: »Denn ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die Europäische Zentralbank, der auf eine von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedsstaaten zielte, ist als Umgehung des Verbots monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls untersagt«, hatte der Zweite Senat in seinem Urteil formuliert, mit dem er einstweilige Anordnungen gegen die jüngsten »Eurorettungs«-Pakete ablehnte.

Das ist unbestreitbar. Nur leugnete EZB-Direktor Jörg Asmussen in Karlsruhe konsequent, dass dies Zweck des Anleiheankaufs sei. Er sei vielmehr zur Sicherung der Preisstabilität in der Euro-Zone...


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