nd-aktuell.de / 13.06.2013 / Politik / Seite 5

Mollath muss in der Psychiatrie bleiben

Bayreuth (dpa/nd). Das Landgericht Bayreuth hat die Entlassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie abgelehnt. Die Kammer ordnete die Fortdauer der Unterbringung an - der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014. Zur Begründung hieß es am Mittwoch, das Gericht sei an die Tatsachenfeststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth von 2006 gebunden. Derzeit liegen jedoch gleich zwei Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor. Es sei deshalb jederzeit möglich, dass das Landgericht Regensburg die Unterbringung vorläufig unterbreche, erläuterte ein Justizsprecher. Der Nürnberger sitzt in der Psychiatrie, weil er als gemeingefährlich eingestuft wurde.