Betriebsratswahl bei VW war unwirksam

Rechtsfrage

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Erfurt/Hannover (dpa). Eine Betriebsratswahl am Volkswagen-Standort in Hannover muss wiederholt werden. Der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (BAG) erklärte die Wahl vor rund drei Jahren am Mittwoch für unwirksam. Die bisherigen Beschlüsse und Vereinbarungen mit der Werksleitung behielten aber ihre Gültigkeit, sagte Gerichtssprecherin Inken Gallner der dpa. (AZ: 7 ABR 77/11)

Nach den Wahlen im März 2010 hatten Beschäftigte, die für eine »Liste Opposition« kandidiert hatten, Unregelmäßigkeiten moniert. Das BAG stimmte ihnen zu: »Die Wahl eines Betriebsrats ist anfechtbar, wenn die Zahl der in den Wahlurnen befindlichen Stimmen mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste nicht übereinstimmt und die Differenz so groß ist, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen konnte.« Und das sei hier gegeben. Volkswagen hat in Hannover gut 13 000 Mitarbeiter.

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