Was noch zu beachten ist

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Weitere Tipps und Hinweise von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit den Folgen des Hochwassers.

Stichwort: Trinkwasser

Wenn keine behördliche Anordnung wie zum Beispiel ein Trinkwasserverbot oder eine Abkochanordnung vorliegt, kann Wasser aus dem Wasserhahn getrunken werden, auch dann, wenn Wasserzähler und Trinkwasserleitungen im überfluteten Keller liegen. Trinkwasserleitungen sind dicht und stehen unter Druck. Wurde die Trinkwasserversorgung aus dem zentralen Netz unterbrochen, ist vor Wiederinbetriebnahme eine herkömmliche Reinigung der Entnahmestelle und ein längeres Ablaufen des Wassers erforderlich.

Problematisch ist die Nutzung von Einzelbrunnen zur Trinkwasserversorgung. Diese sollten erst nach Freigabe durch das zuständige Gesundheitsamt genutzt werden.

Stichwort: Lebensmittel

Alle nicht wasserdicht verpackten Lebensmittel, die mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen sind, sollten vernichtet werden. Auch eingeschweißte Produkte sollten nach längerer Wassereinwirkung nicht mehr verzehrt werden, da auch hier die Gefahr besteht, dass sich die Schweißnähte lösen und Erreger und Schadstoffe eindringen konnten.

Getränke in Flaschen mit Kronkorken und Schraubverschlüssen sind nicht absolut dicht verschlossen. Auch hier ist vorsorglich vom Verzehr abzuraten.

Lebensmittel, die nicht mit dem Wasser in Kontakt kamen, aber in der Folge hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren, sollten vor dem Verzehr gründlich geprüft werden, weil erhöhte Gefahr von Schimmelbefall besteht. Konserven können weiter aufbewahrt werden. Sie sollten jedoch sehr gründlich, mit heißem Wasser und Spülmittel, gereinigt werden.

Stichwort: Kühl- und Gefrierschrank

Bei nicht mehr hinreichender Kühlmöglichkeit infolge eines Stromausfalls sollten leicht verderbliche Lebensmittel zügig aufgebraucht und bei längerer Unterbrechung der Kühlkette nicht mehr verzehrt werden.

Bei Gefrierschränken dauert es Stunden, bis die Lebensmittel infolge eines Stromausfalls antauen. Die Tür des Gerätes sollte geschlossen bleiben, damit die kalte Luft nicht entweichen kann. Die Lebensmittel tauen um so langsamer auf, je voller der Gefrierschrank ist.

Die in der Produktinformation und Gebrauchsanweisung für das jeweilige Gerät angegebenen Lagerzeiten bei Stromausfall variieren und sollten beachtet werden.

Das Gefriergut sollte dann am besten zügig aufgebraucht oder für eine Ersatztiefkühlung gesorgt werden. Nur kurz aufgetaute Lebensmittel können gekocht, gebraten und dann erneut eingefroren werden.

Dauerte der Stromausfall sehr lange, sollten leicht verderbliche Lebensmittel wie Fisch, Geflügel, Eis und Speisen, die rohe Eier enthalten, auf jeden Fall entsorgt werden. In allen Zweifelsfällen sollte man Produkte der eigenen Gesundheit zuliebe nicht mehr verwenden.

Schäden an Tiefkühl- und Gefriergut infolge von Stromausfall, Stromunterbrechung oder technischem Versagen sind in der Regel keine versicherten Risiken und daher in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht mit eingeschlossen. Es gibt aber einige Versicherer, bei denen im Rahmen der Hausratversicherung dafür Versicherungsschutz geboten wird.

Betroffene Verbraucher sollten im Schadenfall genau in ihrer Hausratversicherungspolice nachschauen oder bei ihrem Versicherer nachfragen, ob Schäden am Kühl- und Gefriergut mitversichert sind.

Stichwort: Private Gärten

Gemüse, Fallobst, Kräuter und Feldfrüchte (auch Knollen- und Wurzelgemüse) aus überschwemmten Gebieten sind nicht für den Verzehr geeignet und sollten entsorgt werden.

Wasser aus Teichen und Bächen sollte nach einer Überschwemmung nicht für die Bewässerung von Gemüse, Obst, Feldfrüchten genutzt werden.

Betroffene private Gärtner können sich zur Sicherheit bei den unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise oder der kreisfreien Städte erkundigen.

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