»Sternenkinder« dürfen Namen bekommen

Bislang waren »Sternenkinder« offiziell nicht existent. Jetzt können die totgeborenen Babys mit einem Gewicht unter 500 Gramm zumindest einen Namen bekommen. Nach der entsprechenden Gesetzesänderung können die »Sternenkinder« künftig beim Standesamt registriert und anschließend richtig bestattet werden. Auch eine rückwirkende Erfassung...


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