Fragwürdige Gebühren

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Grundstückseigentümer müssen für Frischwasser zur Gartenbewässerung keine Schmutzwassergebühren zahlen - die Wassermenge, mit der sie nachweislich die öffentliche Abwasseranlage nicht belastet haben, dürfen sie von der gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge abziehen. Eine kommunale Bagatellgrenze (20 m3 Wasser z. B. in Bielefeld), gemäß der bis zu der dennoch Abwassergebühren (59,40 Euro) für Gartenfrischwasser zu entrichten sind, ist unwirksam, urteilte das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. 9 A 2646/11). Auch der Verwaltungsaufwand rechtfertigt diese Ungleichbehandlung nicht.

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