Expertentipp für Bauherren

  • Lesedauer: 1 Min.

Kein Hausbau ohne Architekt und Fachplaner. Bezahlt werden sie nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die regelt die Höhe des Honorars auf Basis der sogenannten anrechenbaren Kosten. Ärger gibt es häufig, wenn sich mehrere Planer eine Planungsaufgabe teilen, so die Erfahrung der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Um das zu vermeiden, muss der Bauherr sämtliche Teilaufträge vertraglich klar definieren, gegeneinander abgrenzen und auch die Frage der Vergütung regeln. Private Bauherren sollten sich dazu Hilfe vom Baurechtsanwalt holen. www.arge-baurecht.com.

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