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Thüringen hebt Residenzpflicht auf

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt (epd/nd). Asylbewerber in Thüringen können sich mit Beginn des nächsten Monats im gesamten Freistaat ohne besondere Erlaubnis frei bewegen. Mit der Änderung der bisherigen Residenzpflichtverordnung zum 1. Juli beendete das Kabinett am Dienstag einen Streit zwischen den Koalitionspartnern der schwarz-roten Landesregierung. Während die CDU eine Neuregelung bisher konsequent blockiert hatte, sprachen sich neben den Oppositionsparteien LINKE, FDP und Grüne wiederholt auch Teile der SPD für die Aufhebung der Residenzpflicht aus. Gegenwärtig dürfen sich Flüchtlinge in Thüringen lediglich in ihrem Landkreis und einem angrenzenden Kreis aufhalten.

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