Hochschulfusion nicht gestoppt

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Cottbus (dpa). Die Technische Universität Cottbus und die Senftenberger Hochschule Lausitz können wie geplant am 1. Juli zusammengelegt werden. Das Landesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der Technischen Universität Cottbus auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Fusion ab, wie das Gericht gestern mitteilte. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass schwere und unwiderrufliche Nachteile zu Lasten der Universität Cottbus drohen, hieß es. Die Universität hatte im Februar Verfassungsklage eingereicht. Mit dem Eilantrag sollte das Inkrafttreten am 1. Juli bis zu einer Entscheidung verzögert werden. Die Leitung der Universität bedauerte den Gerichtsbeschluss. »Dennoch sind wir der festen Überzeugung, dass die Verfassungsbeschwerde als solche Erfolg haben wird«, betonte Universitätspräsident Walther Ch. Zimmerli.

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