Schwerin (nd). Die Techniker Krankenkasse (TK) informiert darüber, dass Überweisungen bei einem Quartalswechsel ihre Gültigkeit behalten. Beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, verwendet der Arzt die ausgestellte Überweisung unter Vorlage der gültigen Krankenversichertenkarte. Ein erneuter Besuch beim Hausarzt ist somit nicht erforderlich. Laborärzte oder Radiologen dürfen ausschließlich per Überweisung in Anspruch genommen werden. Die TK rät, vor Behandlungsbeginn zu klären, ob der Arzt eine Überweisung zur Abrechnung benötigt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/825390.ueberweisungen-auch-im-folgequartal-gueltig.html