Eine Altersdiskriminierung stellt eine solche Überprüfung der Fahrfertigkeiten nach Einschätzung der Deutschen Anwaltshotline nicht dar. Ältere Verkehrsteilnehmer mit langer Fahrpraxis können Leistungsminderungen zum Teil durch ihre Erfahrung wettmachen, und nicht jeder altersbedingte Abbau bietet einen Anlass zum Entzug des Führerscheins.
Im verhandelten Fall hatten die Richter entschieden, dass die Probefahrt geeignet ist, die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Hier zeige sich, ob im Einzelfall durch Ausfallerscheinungen ein Fahrverbot unvermeidbar sei.
Der Betroffene legte Einspruch gegen die Verwertbarkeit der Fahrprobe ein, weil er sich durch die aufgrund seines Alters angeordnete Probefahrt diskriminiert fühlte. Der Mann unterstellte allen Beteiligten an der Probefahrt - vom prüfenden Polizeibeamten bis zum Verkehrspsychologen - eine vorgefasste Meinung.
Die Testfahrt hatte tatsächlich erhebliche Beanstandungen ergeben. So hatte etwa erst der Eingriff des begleitenden Fahrlehrers das Überfahren einer roten Ampel verhindert, was der Prüfling jedoch nicht als Fehlverhalten einstufte.