nd-aktuell.de / 27.06.2013 / Politik / Seite 6

Saizon Cosmos Herz soll versagt haben

Genaue Ursache für Tod von Flüchtling in Sachsen-Anhalt aber weiter unklar

Rechtsmediziner sagen, der Flüchtling Saizon Cosmo sei an Herzversagen gestorben. Aktivisten hatten den Behörden vorgeworfen, seine gesundheitlichen Beschwerden nicht ernst genommen zu haben.

Dessau-Roßlau (epd/nd). Zwei Monate nach dem Tod eines afrikanischen Flüchtlings in Sachsen-Anhalt haben Rechtsmediziner ein Fremdverschulden als Ursache ausgeschlossen. Nach dem Ergebnis eingehender Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin in Halle sei Saizon Cosmo am 25. April in Folge einer Herzmuskelentzündung an akutem Herzversagen gestorben, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft am Dienstag in Dessau-Roßlau mit. Die Obduktion habe keine Hinweise auf andere todesursächliche Erkrankungen ergeben, hieß es. Nach Beurteilung der Rechtsmediziner handelt es sich um einen natürlichen Tod. Vorausgegangen war bei dem aus Benin stammenden Flüchtling ein chirurgischer Eingriff am 23. April in einem Krankenhaus in Bitterfeld-Wolfen mit laut Staatsanwaltschaft gutem Heilungsverlauf. Er sei dann aber zwei Tage später im Bad seines Patientenzimmers tot aufgefunden worden.

Das Antirassistische Netzwerk Sachsen-Anhalt hatte den Behörden vorgeworfen, seine gesundheitlichen Beschwerden zunächst nicht ernst genommen zu haben. Der 33-Jährige aus einem Asylbewerberheim in Friedersdorf soll wochenlang unter schweren Gesundheitsproblemen gelitten haben. Deswegen soll Cosmo von einem durch die Heimleitung gerufenen Rettungsdienst ein starkes Antibiotikum verschrieben bekommen haben. Eine Untersuchung fand nach Angaben von Mitbewohnern zu dem Zeitpunkt aber nicht statt. Trotz der Einnahme des Medikaments soll sich sein Zustand weiter verschlechtert haben. Einem nochmals gerufenen Notdienst zufolge hätte Cosmo längst im Krankenhaus behandelt werden müssen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld wies die Kritik an der medizinischen Versorgung und den Lebensumständen in der Unterkunft zurück.