Hitler-Vergleich kostet Betriebsrat das Amt

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Wiesbaden (AFP/nd). Weil er seine Betriebsratsvorsitzende mit Adolf Hitler und dessen Methoden verglich, hat ein Betriebsratsmitglied in Hessen sein Amt verloren. Solch eine Gleichsetzung sei eine untragbare Diffamierung, wie das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem am Montag in Wiesbaden veröffentlichten Urteil entschied. Zur Begründung hieß es, der Hitler-Vergleich werde gebraucht, um »Widersacher zu beleidigen und zu diffamieren und sei von dem betreffenden Betriebsratsmitglied auch so gemeint gewesen«. (Az: 9 TaBV 17/13) Im aktuellen Fall hatte der Betroffene den Namen des Diktators Hitler nicht einmal genannt, sondern mit Blick auf seine Vorsitzende gesagt: »33 hat sich schon mal so jemand an die Macht gesetzt mit solchen Methoden«. Allein der Hinweis auf die sogenannte Machtergreifung Hitlers im März 1933 war für das Gericht bereits unzulässig, weil damit nicht »etwa nur die diktatorischen Methoden der Betriebsratsvorsitzenden und Hitlers, sondern in erster Linie auch die Personen« gleichgesetzt würden.

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