nd-aktuell.de / 09.07.2013 / Brandenburg / Seite 14

Jugend braucht Amtshilfe

Vereinzelt fehlen Pflegefamilien

Wilfried Neiße

Wenn auch die meisten bedürftigen Kinder in Brandenburg bei einer Pflegefamilie Aufnahme finden können, so doch nicht alle. »Aufgrund fehlender Plätze in Pflegefamilien konnten in 25 Fällen die Hilfen für Vollzeitpflege nicht realisiert werden«, teilte Jugendministerin Martina Münch (SPD) auf Anfrage mit. Das habe besonders dann zugetroffen, wenn eine gemeinsame Unterbringung von mehreren Geschwisterkindern (drei oder mehr) erforderlich gewesen sei.

In der Regel jedoch habe die überwiegende Zahl der Jugendämter in einer aktuellen Umfrage angegeben, dass bei Bedarf Pflegefamilien gefunden werden konnten, fuhr die Ministerin fort. Dabei berief sie sich auf die Jugendhilfestatistik. Zum Stichtag Ende 2011 seien insgesamt 1875 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene in solchen Familien untergebracht gewesen. Problemanzeigen, wonach es im Lande zu wenige solche Familien gibt, seien der Landesregierung nicht bekannt. »Zumal die örtlichen Träger gut Sorge tragen.« Den Kreisen und kreisfreien Städten obliegen Werbung, Auswahl und Überprüfung von entsprechenden Bewerbungen. Sofern die Unterbringung eines bedürftigen Kindes in einem bestimmten Bereich nicht möglich ist, »unterstützen sich die Jugendämter gegenseitig bei der Suche nach geeigneten Pflegefamilien«. Das Landesjugendamt könne durch die Weitergaben anonymisierter Anfragen an die Ämter anderer Bundesländer zur Seite stehen.

Die CDU-Abgeordnete Monika Schulz-Höpfner hatte zuvor auf Medienberichte verwiesen, denen zufolge es in Brandenburg zu wenige Pflegefamilien zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gebe. »Die Voraussetzungskriterien, um als Pflegefamilie vom Jugendamt anerkannt zu werden, sind umfangreich, die zu erfüllenden Ausgaben als Pflegefamilie anspruchsvoll.«

Nach Auskunft der Jugendämter haben im Bundesland aktuell 1616 Pflegefamilien mindestens ein Pflegekind, sagte Münch. »Es können Paare oder Einzelpersonen sein.« Den Jugendämtern zufolge hätten Pflegefamilien selbst bis zu drei eigene Kinder, vereinzelt auch mehr.

Die Unterbringungsdauer ist laut Ministerin abhängig vom konkreten Bedarf im Einzelfall. In einer Notsituation oder bei einer Inobhutnahme könne sie von einem Tag bis zu zwölf Monaten reichen, »im Bedarfsfall auch bis zum 21. Lebensjahr«. Die durchschnittlich Unterbringungsdauer betrage in Brandenburg in der sogenannten Vollzeitpflege 65 Monate. Auf die Frage nach Rückkehr in die angestammte Familie sagte Münch, das sei »bei Dauerpflegeverhältnissen nur selten möglich, da es sich in der Regel um eine auf längere Zeit angelegte Hilfe handelt«. Aus den vorliegenden Erkenntnissen lasse sich ableiten, dass zwischen sechs und sieben Prozent der Pflegekinder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren können. »Aus der Kurzzeit- und Bereitschaftspflege werden die Kinder häufiger wieder in ihre Herkunftsfamilien zurückgeführt als aus Dauerpflegeverhältnissen. Wenn junge Menschen in einer Pflegefamilie die Volljährigkeit erreicht haben, werden sie «in der Regel in den eigenen Wohnraum entlassen».

Vor einiger Zeit teilte Münch mit, dass die Prügelstrafe in brandenburgischen Familien weiter zurückgedrängt werden konnte. Fast 78 Prozent der Kinder hätten 2010 noch nie Gewalt durch ihren Vater erfahren, so die Jugendministerin. 1999 seien es erst 61 Prozent gewesen. Dabei berief sie sich auf eine Studie der Universität Potsdam.

Keinerlei mütterliche Gewalt hatten demnach 2010 über 77 Prozent erfahren, 1999 etwa 62 Prozent, fuhr die Ministerin damals fort. Das Risiko, vom Stiefvater geschlagen zu werden, war 1996 noch doppelt so hoch wie vom eigenen. 2010 jedoch «scheinen die Stiefväter nicht gewalttätiger zu sein als die eigenen».

Allerdings bestünden bei Fachkräften der Jugendhilfe «nach wie vor Unsicherheiten». Das würden die «hohen Zustimmungswerte» zur Einführung von Kinderschutzbeauftragen signalisieren. Gleiches betreffe auch den Umgang mit Verdachtsfällen.