Streit ums Sparguthaben
Frau H. erschien 1997 mit ihrer Schwiegertochter, Frau A., bei der Sparkasse. Mit dem Kreditinstitut wurde vereinbart, dass im Fall des Todes der Schwiegermutter Frau A. deren Sparguthaben von 8152 Euro bekommen sollte (juristisch ausgedrückt: Frau H traf eine Verfügung zu Gunsten Dritter für den Todesfall). Frau H und die begünstigte Schwiegertochter A unterschrieben den Vertragstext.
Dieser Text enthielt widersprüchliche Regelungen. Einerseits hieß es da: »Diese Vereinbarung erfolgt unwiderruflich«. Andererseits sollte die Vereinbarung das Recht der Sparbuchinhaberin »nicht berühren«, zu Lebzeiten frei über das Konto zu verfügen.
Da sich das Verhältnis von Frau H. zur Schwiegertochter im Laufe der Jahre abkühlte, ...
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