Gebührenregelung für »P-Konten« gefordert
Leipzig (AFP/nd). Drei Jahre nach Einführung von Bankkonten mit eingebautem Pfändungsschutz haben Verbraucherschützer gesetzliche Nachbesserungen gefordert. Es sei »die gesetzliche Klarstellung« nötig, dass Banken bei der Umwandlung von Girokonten in sogenannte Pfändungsschutz-Konten die Kontoführungsgebühren nicht erhöhen dürften, forderte die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) am Dienstag in einer Zwischenbilanz zur Einführung der »P-Konten« im Sommer 2010. Die zulässige Gebührenhöhe für »P-Konten« sei »immer noch strittig«. Auch dürfe die Umwandlung in ein »P-Konto« nicht zu Kontokündigungen oder Leistungseinschränkungen führen.
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