Doch Prozesshilfe für rauchenden Mieter

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Düsseldorf (AFP/nd). Ein wegen starken Rauchens in der eigenen Wohnung gekündigter Mieter erhält nun doch Prozesskostenhilfe. Die Beschwerde des Mannes gegen eine anderslautende Entscheidung des Düsseldorfer Amtsgerichts hatte Erfolg, wie das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte. Der Bundesgerichtshof (BGH) zähle das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, begründete das Landgericht seinen Beschluss. Diese Rechtsprechung habe der BGH auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen zur Gefährlichkeit des Passivrauchens nicht geändert. (Az. 21 T 65/13) Der Raucher hatte Prozesskostenhilfe beantragt, weil er sich juristisch gegen die Kündigung seiner Wohnung zur Wehr setzen will. Die auf Räumung der Wohnung klagende Vermieterin hatte ihm gekündigt, weil sich Hausbewohner über Geruchsbelästigung beschwert hätten.

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