Die gemeinsame Abwicklung

Simon Poelchau über die Entscheidung über die Abwicklung einer europäischen Bank

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.

Dass die Entscheidung über die Abwicklung einer europäischen Bank künftig zentral in Brüssel gefällt werden soll, ist eine wichtige Lehre aus der Finanzkrise. Schließlich sind die Kreditinstitute in Europa eng miteinander verflochten. Eine Schieflage eines Geldhauses in Italien etwa kann schnell zu Turbulenzen in der ganzen Eurozone führen.

Insofern ist es ein Fortschritt, dass sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zur einheitlichen Bankenabwicklung gegen die Bundesregierung durchgesetzt hat, die einer Kompetenzverlagerung nach Brüssel immer widersprochen hatte. Die Entscheidung über die Abwicklung eine Bank bei den nationalen Behörden zu belassen, wäre den europäischen Verhältnissen schlicht nicht mehr angemessen gewesen. Doch leider hat auch das Konzept der EU-Kommission seine Fehler. Denn diejenigen, die letzten Endes für eine Bankenpleite zahlen müssen, haben wieder nur ganz indirekt ein Mitspracherecht. So haften mit den 60 Milliarden Euro aus dem Rettungsschirm ESM, die für die Rettung von Kreditinstitute bereitgestellt werden, in letzter Instanz die Steuerzahler. Welche Bank nun abgewickelt werden soll, will aber künftig die EU-Kommission entscheiden. Und dieses Gremium wird hauptsächlich von den nationalen Regierungen ernannt, weshalb die EU-Bürger nur einen relativ schwachen Einfluss auf sie haben. Eine Abwicklungsbehörde, die stärker an das von Europas Bürgern gewählte EU-Parlament gebunden wäre, hätte zumindest eine stärkere demokratische Legitimation gehabt.

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