Drei sind eine Demo - ver.di verklagt Bayern

Das umstrittene Versammlungsrecht im Freistaat legt Gewerkschaften bei Warnstreiks Steine in den Weg

  • Carsten Hoefer, dpa
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Für eine politische Versammlung braucht es in Bayern nicht viel - drei Mann genügen. Das hat zu Bußgeldverfahren gegen Gewerkschaftsmitglieder geführt. Die Gewerkschaft ver.di will nach Karlsruhe ziehen.

Am 13. Mai erhielt Hedwig Krimmer Post vom Kriminalfachdezernat 4 der Münchner Kripo. Darin teilten die Ermittler der überraschten Gewerkschaftssekretärin mit, dass gegen sie ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz eingeleitet sei. Der Anlass: Während des ordnungsgemäß angemeldeten DGB-Familienfests in München am 1. Mai hatten sechs ver.di-Mitglieder einen kleinen »antimilitaristischen Umzug« gestartet. Die Polizei monierte die fehlende Anmeldung, die Krimmer zur Vermeidung weiteren Ärgers an Ort und Stelle nachreichte. »Und zwei Wochen später bekomme ich Post, dass gegen mich ein Verfahren läuft«, sagt Krimmer. »Dabei haben die doch meinen Namen und Adresse nur, weil ich die Versammlung angemeldet habe.«

Ein anderer Fall, mit der Polizei und Gewerkschaft die bayerische Justiz drei Jahre beschäftigten: Am 9. April 2010 hatten drei Gewerkschafter während eines Warnstreiks von 8.15 bis 9.30 Uhr vor ...


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