nd-aktuell.de / 17.07.2013 / Ratgeber / Seite 22

Wie wird eine Pflege-WG bezahlbar?

Pflegebedürftig und einsam?

Pflegebedürftig und einsam? Die Pflege-WG ist eine Alternative. Doch da sollte alles stimmen, um sich wohlfühlen zu können. Für das Miteinander sind Regelungen zu treffen, um die Rechte und Pflichten der WG-Mitglieder so detailliert wie möglich festzuhalten. Die Chemie muss stimmen, aber auch die laufenden Kosten müssen klar sein - und von jedem Bewohner beglichen werden können.

Neben Rente und Erspartem können die Betroffenen auch mit dem Geld der Pflegepflichtversicherung rechnen. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, also auch für den Mietanteil. In der Pflegestufe I sind es 235 Euro monatlich, 440 Euro in der Stufe II oder 700 Euro in der Stufe III.

Wenn mindestens drei pflegebedürftige Bewohner in einer Wohngruppe leben, kommen noch 200 Euro monatlich für eine Pflegekraft hinzu, die auch verwaltende Tätigkeiten übernimmt. Weiterhin besteht Anspruch auf Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Letztere können beispielsweise für den Einbau bodengleicher Duschen bei der Pflegekasse beantragt werden. Pro WG-Mitglied und Maßnahme kann dieser Zuschuss bis zu 2557 Euro betragen.

Die Bewohner können das Geld für eine gemeinsame Anschaffung, wie einen Treppenlift, zusammenlegen. Dabei darf der Gesamtbetrag 10 228 Euro nicht übersteigen. Wenn mindestens drei ambulant betreute Pflegebedürftige eine WG gründen, können sie zudem eine Anschubfinanzierung von 2500 Euro pro Person bekommen. Maximal werden 10 000 Euro gezahlt.

Welche Möglichkeiten der Finanzierung die Pflegeversicherung außerdem noch bietet, und wie man das Geld beantragt, kann man auch bei der bundesweit agierenden Compass-Pflegeberatung unter der kostenfreien Telefonnummer (0800) 10 10 88 00 erfragen.

Ein gemeinsamer

Pflegedienst spart Geld

Schließlich sind nicht nur die gemeinsame Wohnung, sondern auch die Pflegeleistungen zu bezahlen. Vertragspartner eines ambulanten Dienstes ist zwar jeder Pflegebedürftige selbst.

Doch wenn man sich auf einen gemeinsamen Pflegedienst einigt, können unter Umständen Kosten gespart werden. Wenn man beispielsweise die Betreuungszeiten aufeinander abstimmt, werden die sonst einzeln berechneten Anfahrtspauschalen nur einmal berechnet. Der Zuschuss der Pflegekasse für einen ambulanten Dienst nennt sich »Sachleistung«. Abgerechnet wird zwischen Pflegekasse und ambulantem Dienst direkt. Bei der Vertragsgestaltung der WG-Bewohner mit dem favorisierten Pflegedienst sollte ebenfalls die Hilfe der Pflegeberatung in Anspruch genommen werden.

Das Sozialamt springt ein

In einer Pflege-Wohngemeinschaft gibt es neben den laufenden Kosten für Pflege und Betreuung noch viele andere - beispielsweise für Warmmiete und Betriebskosten. Diese finanziellen Belastungen können sich erhöhen. Was ist, wenn dann das Geld der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen nicht ausreichen? Unter Umständen kommt dann die sogenannte Hilfe zur Pflege vom Sozialamt infrage oder die Wohngeldstelle springt ein. Ob und in welcher Höhe man hier Unterstützung bekommt, richtet sich nach der individuellen Situation.

Christina Fischer