Streit um den Anspruch auf Urlaub

Jedes Jahr aufs Neue zur Urlaubszeit

Jahr für Jahr beginnt mit der Ferienzeit in vielen Betrieben wieder der Streit darüber, ob, wann und wie Betriebsangehörige ihren Jahresurlaub nehmen können.

So manche Auseinandersetzung wird von den Beteiligten allerdings völlig unnötig geführt, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Henn vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA), da die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im Bundesurlaubsgesetz genauestens geregelt sind.

Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen

Danach, so Henn, hat jeder Arbeitnehmer zunächst einmal einen gesetzlich verankerten Mindestanspruch von 24 Werktagen Erholungsurlaub in jedem Kalenderjahr, wobei Sonn- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung nicht mitgezählt werden. Schwerbehinderte können fünf Werktage zusätzlichen Urlaub geltend machen.

Während der urlaubsbedingten Abwesenheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgeltes, wobei sich dieses nach dem Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs bemisst.

Durch ärztliches Attest nachgewiesene Krankheitstag...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.