Dennoch Ausgleich schuldig

Nichtverschuldeter Brandschaden

Die Eigentümer eines Reihenmittelhauses sind für einen von ihnen nicht verschuldeten Brandschaden am Nachbarhaus ausgleichspflichtig, weil das Feuer auf Ursachen beruht, für die sie sicherungspflichtig waren. Das entschied der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 18. April 2013 (Az. 24 U 113/12) und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld.

Die beklagten Eheleute sind Eigentümer eines Reihenmittelhauses in Löhne. Nach einem von ihnen Anfang September 2005 veranstalteten privaten Grillfest entstand auf ihrem Grundstück ein nächtlicher Brand, durch den die beiden angrenzenden Häuser beschädigt wurden, weil die Feuerwehr ein Übergreifen des Feuers auf diese Häuser nicht mehr verhindern konnte.

Ein Brandsachverständiger ermittelte, dass der Brand vom Grundstück der Beklagten ausging und wahrscheinlich durch einen Defekt einer elektrischen Leitung im Bereich ihres Abstellraums oder durch ...


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