Kosten in vollem Umfang steuerlich absetzbar

Ehescheidung

Eine Ehescheidung ist nicht nur bitter, sie bringt häufig auch erhebliche Kosten mit sich. Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Mai 2013 (Az. 10 K 2392/12 E) nunmehr in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau von der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht.

In dem vom Finanzgericht entschiedenen Fall hatte der nunmehr geschiedene Ehepartner Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 8195 Euro für die Ehescheidung aufgewandt. Die Kosten betrafen nicht nur die eigentliche Ehescheidung, sondern auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt.

Das Finanzamt erkannte die Kosten nur insoweit steuerwirksam...


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