Gesetzliche Regelung beschlossen

Vertrauliche Geburt

Der Bundestag hat am 7. Juni 2013 das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt verabschiedet. Künftig ist es schwangeren Frauen in sozialen Notlagen erlaubt, rechtlich sauber ihr Kind in einem sicheren medizinischen Umfeld zur Welt zu bringen, ohne dabei ihre Identität lüften zu müssen. Die umstrittenen Babyklappen und die vertrauliche Geburt in Kliniken bleiben weiterhin möglich.

Das Gesetz sieht vor, dass Frauen mit Hilfe von Beratungsstellen, die bundesweit über eine Hotline erreichbar sein sollen, ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt bringen. Die persönlichen Daten der Mutter werden in einem Umschlag versiegelt und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für die Dauer von in der Regel 16 Jahren hinterlegt.

Steht fest, dass das Kind...


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