nd-aktuell.de / 19.07.2013 / Sport / Seite 1

Nationalelf bleibt unverschlüsselt

Urteil sichert Sportereignisse im frei empfangbaren TV

Luxemburg (nd). Der Europäische Gerichtshof hat Sportfans aufatmen lassen und in einem richtungsweisenden Urteil den Fußballdachverbänden FIFA und UEFA das Recht abgesprochen, ihre Welt- und Europameisterschaften ausschließlich im Bezahlfernsehen ausstrahlen zu lassen. In Luxemburg bestätigten die obersten europäischen Richter am Donnerstag Entscheidungen Belgiens und Großbritanniens, die sichergestellt hatten, dass wichtige Spiele dort auch im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sind.

Damit steht ebenso fest, dass deutsche Zuschauer auch weiterhin kein Geld für die Endrundenspiele einer WM oder einer EM ausgeben werden müssen, das über den Rundfunkbeitrag hinausgeht. Der Rundfunkstaatsvertrag regelt hierzulande, dass Ereignisse »von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung« nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich in einem Free-TV-Programm zu sehen sind. Diese Regelung wird durch das Urteil bestätigt.

Um analog zur Bundesliga und der Champions League mehr Geld für Exklusivrechte von Bezahlsendern fordern zu können, hatten die Sportverbände dagegen geklagt, dass ihre Turniere in diese Kategorie fallen. Das Gericht bestätigte jedoch, dass solche Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sein können, für die einzelne EU-Staaten einen Bann gegen exklusive Übertragungen im Bezahlfernsehen verhängen dürfen. Neben Fußballspielen betrifft das zum Beispiel auch Olympische Spiele. Der Verkauf von Fernsehrechten ist eine der größten Einnahmequellen für den Weltverband FIFA und die europäische UEFA. Gegen das Urteil können sie keine Rechtsmittel mehr einlegen.

Ein Anspruch darauf, Sportveranstaltungen immer im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu sehen, besteht allerdings nicht. Erst in der Vorwoche hatte sich der Privatsender RTL die Rechte an den Qualifikationsspielen zur EM 2016 und zur WM 2018 gesichert. Die Endrunden werden aber erneut von ARD und ZDF übertragen. Kommentar Seite 4