Streit um Gift im Spielzeug

Deutsche Klage gegen neue EU-Grenzwerte / Brüssel prüft Widerspruch

Berlin denkt gar nicht daran, die neuen, aus seiner Sicht lascheren EU-Grenzwerte für Schadstoffe im Kinderspielzeug zu übernehmen. Der Bund will an seiner eigenen Richtlinie festhalten, auch wenn sie schon 25 Jahre alt ist. Deutschland hat deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage eingereicht. Bis darüber entschieden ist, so entschied der EuGH, darf Deutschland an seinen nationalen Grenzwerten festhalten.

Dieser Alleingang hat nun die EU-Kommission auf den Plan gerufen. »Es ist nicht zu akzeptieren, dass Deutschland darauf besteht, die Grenzwerte der alten Richtlinie von 1988 beizubehalten«, sagte EU-Industriekommissar Antonio Tajani der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. Die Kommission prüfe deshalb, gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Widerspruch einzulegen.

Konkret geht es bei der Auseinandersetzung um die Grenzwerte für Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber. Für das Schwermetall Blei liegt der Grenzwert in Deutschland bei 90 Milligramm je Kilogramm, nach der EU-Richtlinie dürfen es künftig 160 Milligramm sein. Dies kann Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder haben, befürchtet das Bundesamt für Risikobewertung (BfR).

Während das deutsche Verbraucherschutzministerium darauf pocht, die niedrigeren Grenzwerte zu haben, wies Tajani dies entschieden zurück: Berlin habe anders als die EU-Kommission bei der Festlegung der Grenzwerte keinen Unterschied zwischen dem Material der Produkte gemacht, behauptete er.

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