Thüringer Stromtrasse darf gebaut werden

Bundesverwaltungsgericht segnet Leitung ab

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Bundesregierung will den Ausbau des Stromnetzes vorantreiben und hat dazu 2009 ein Energieleitungsausbaugesetz beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt über Klagen gegen eine vorgesehene Höchstspannungsleitung im Thüringer Wald entschieden.

Klagen gegen Vorhaben des Ausbaus des Stromnetzes, die im Bedarfsplan der Bundesregierung enthalten sind, haben wenig Aussicht auf Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das sich mit solchen Klagen gegen einen Abschnitt einer geplanten Stromleitung befasst hatte, entschied am Donnerstag unmissverständlich, dass sich »die erforderliche Planrechtfertigung aus dem Bedarfsplan zum Energieleitungsausbaugesetz ergibt«.

Dieses Energieleitungsausbaugesetz, das seit 2009 in Kraft ist, regelt den beschleunigten Ausbau von 24 Vorhaben des Übertragungsnetzes von Höchstspannungen, in dem Strom mit 380 Kilovolt transportiert wird. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte führte weiter aus, dass »die gesetzliche Bedarfsfeststellung verbindlich ist und vom Gericht nur in Frage gestellt werden könnte, wenn die Einschätzung des Gesetzgebers evident sachwidrig wäre« - das sei jedoch nicht der Fall.

Für den konkreten Fall, bei dem es um den Abschnitt einer geplanten Stromleitung in Thüringen zwischen Vieselbach und Altenfeld auf einer Länge von 57 Kilometern ging, wies Nolte außerdem darauf hin, dass »das Vorhaben im europäischen Verbundnetz und als nationale Kuppelleitung eine tragende Funktion hat«. Im Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamts vom Januar 2012, gegen den sich die Klagen gerichtet hatten, wird argumentiert, mit der Trasse sollten die Stromnetze der alten und neuen Bundesländer sowie die Verbindungen zu den Stromleitungen in Osteuropa verbessert werden. Der jetzt höchstrichterlich genehmigte Abschnitt zwischen den Umspannwerken Vieselbach und Altenfeld ist der zweite Teil der als Südwestkuppelleitung bezeichneten Thüringer Strombrücke, die wiederum zu einer insgesamt 210 Kilometer langen Höchstspannungsleitung gehören soll, die sich zwischen Lauchstädt in Sachsen-Anhalt und Redwitz in Bayern erstrecken wird.

Den Vorschlag des Anwalts der Kläger, Hans Neumeier, die aus der Stadt Großbreitenbach, der Waldholzgenossenschaft Niederwillingen, Anwohnern und einem Gastwirt bestanden, diese schon vorhandene Stromleitung zu nutzen und für das Vorhaben auszubauen, verwarf der Senat. »Eine Umrüstung bestehender Leitungen mit neuer kapazitätserhöhender Technik würde zur Bedarfsdeckung nicht ausreichen«, so Nolte. »Derartige Maßnahmen entsprechen überdies auf der Höchstspannungsebene noch nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.«

Der Wirtschaftswissenschaftler Lorenz Jarass, der an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden eine Professur innehat und in der Stadt 1994 bei der Bundestagswahl für die Grünen als Direktkandidat angetreten war, hatte die geplante Stromtrasse hingegen als unnötig eingeschätzt.

Den Sorgen von Großbreitenbach, rund 20 Kilometer südöstlich von Ilmenau gelegen, den Status als staatlich anerkannter Erholungsort verlieren zu können, widmeten sich die Richter in ihrem Urteil nur insoweit, indem Richter Nolte befand, dass »die Belange von Großbreitenbach als staatlich anerkannter Erholungsort und als Fremdenverkehrsgemeinde in der Abwägung hinreichend berücksichtigt worden sind«.

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