Schwerin steht zu seinen Schiffbauern
Mecklenburg-Vorpommern regelt Vergabe von Werftenbürgschaften neu und appelliert an die Verantwortung des Bundes
Seit Monaten wurde darüber debattiert, nun liegt ein Gesetzentwurf vor: Für Werften will das Land - trotz zuletzt schlechter Erfahrungen - auch künftig bürgen. Das Prüfverfahren ist neu, ebenso die finanzielle Obergrenze. Und das sorgt für Zündstoff.
Schwerin (dpa/nd). Trotz ausstehender Zusagen vom Bund stellt sich Mecklenburg-Vorpommern auf weitere Werftenbürgschaften ein, regelt das Prüfverfahren aber neu. Wie aus dem jetzt vorliegenden Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes für 2014/2015 hervorgeht, soll zunächst eine Lenkungsgruppe des Wirtschaftsministeriums die Anträge der Schiffbaubetriebe prüfen und bei positivem Votum erst dann dem Landtagsfinanzausschuss zur Entscheidung vorlegen. In Paragraf 3 des Gesetzentwurfs ist auch verankert, dass für alle Werften im Land insgesamt eine Bürgschaftsobergrenze von 200 Millionen Euro gilt. Das war bei den Schiffbaubetrieben zwischen Wismar und Wolgast auf Kritik gestoßen.
Das Finanzministerium wies die Sorge der Opposition als unbegründet zurück, dass die Bürgschaftsvergabe künftig ...
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