Bleiberecht oder Härtefall
Sachsens Ausländerbeauftragte will Regelung für Langzeit-Geduldete
Sachsens Ausländerbeauftragte möchte Flüchtlingen, die über Jahre hinweg in der Bundesrepublik geduldet waren, ein Bleiberecht gewähren. Anderenfalls droht viel Arbeit für die Härtefallkommissionen.
Der Vorgang erhielt unlängst viel Beachtung: Eine vietnamesische Familie, die über Jahre hinweg im thüringischen Bleicherode gelebt hatte, deren Kinder dort aufgewachsen waren und die dann doch abgeschoben wurde, durfte zurückkehren. Eine Bürgerinitiative hatte die spektakuläre Revision der Behördenentscheidung ertrotzt. In die Lage der vietnamesischen Familie, deren Kinder im Herkunftsland wie Fremde hätten leben müssen, könnten viele Flüchtlinge kommen. Geschätzte 220 000 Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde, werden hierzulande nur geduldet; rund 7500 sind es in Sachsen. Ein Drittel davon leben bereits zehn Jahre und länger in der Bundesrepublik. Für diesen Personenkreis, sagt Sachsens Ausländerbeauftragte Friederike de Haas, solle eine Regelung gefunden werden, die ein Bleiberecht ermöglicht: »Vor allem die Kinder kann man kaum mehr zurückschicken.« Eine gesetzliche Regelung ist jedoch nicht in Sicht. Die Innenminister der Länder haben das Thema zwar unlängst erörtert, eine Entscheidung aber auf die lange Bank geschoben. Zunächst solle das neue Einwanderungsgesetz beurteilt werden, das seit Jahresbeginn gilt. Die von Rot-Grün auf den Weg gebrachte Regelung hatte helfen sollen, die Praxis der »Kettenduldungen« zu beenden. Dies sei, so de Haas, aber nicht gelungen. Die Zahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse habe »nicht in der erwarteten Art und Weise zugenommen«, heißt es in ihrem Jahresbericht. Ein Grund: Oft würden Behörden »selbstverschuldete Ausreisehindernisse« unterstellen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, erwartet de Haas zunehmend Arbeit für die Härtefallkommissionen, die es in fast allen Bundesländern gibt. Diese können darüber befinden, ob drohende Abschiebungen aus persönlichen oder humanitären Gründen unterbleiben sollen. Das im August konstituierte sächsische Gremium hat bislang zehn Fälle bearbeitet. Im Fall eines seit 1990 in Deutschland lebenden alleinstehenden Tschetschenen sei bereits eine positive Entscheidung gefällt worden. Verteidigt hat de Haas die Regelung, wonach die Kommission in Sachsen nur Fälle von Flüchtlingen behandeln darf, deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Klausel hatte viel Kritik beim Flüchtlingsrat und der Evangelischen Landeskirche hervorgerufen, die von einem der »rigorosesten Regimes« bundesweit sprach. De Haas aber sagte, wer »hier bleiben möchte, hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Lebensunterhalt gesichert ist«. Gleichwohl sei das Kriterium nicht allein entscheidend für eine Entscheidung. Über eine Änderung der Kriterien solle erst befunden werden,...Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
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