Seit 1. Juli 2013 neue Regeln

Contracting

Für die Umstellung der Wärmeversorgung von vermietetem Wohnraum auf externe Anbieter - »Contracting« - gelten seit 1. Juli 2013 neue Regeln. Das betrifft auch vermietende Wohnungseigentümer.

Der Vermieter kann die Contracting-Kosten nur auf den Mieter umlegen, wenn

1. dem Mieter die Umstellung drei Monate vorher in Textform angekündigt wurde,

2. die Umstellung die energetische Effizienz verbessert und

3. die Umstellung für den Mieter kostenneutral erfolgt, wenn dieser also nicht mehr zahlen muss als bisher.

Eine besondere Regelung im Mietvertrag ist für die Umstellung nicht erforderlich.

Für vermietende Wohnungseigentümer kann das Probleme machen. Sie haben keinen Anspruch, dass die Eigentümergemeinschaft ihnen die Einhaltung der Dreimonatsfrist ermöglicht. Allerdings wird die Umstellung in der Regel einen längeren Vorlauf haben, so dass die Frist gewahrt werden kann. Anders dürfte das nur sein, wenn ein u...


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