Getrennter Unterricht

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(dpa). Schüler in Berlin dürfen nach Geschlechtern getrennt unterrichtet werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen Antrag von Eltern ab, die in einem separaten Sportunterricht für Jungen und Mädchen eine »nicht gerechtfertigte Diskriminierung« und die Verfestigung von Rollenklischees sahen. Da es bislang keine einheitliche und unangefochtene Auffassung zur pädagogischen Wertigkeit gebe, sei ein nach Geschlechtern getrenntes Schulsystem nicht zwingend, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dass die Eltern eine andere pädagogische Auffassung hätten, verschaffe ihnen keinen Anspruch darauf, dass sich die Schule dieser Ansicht auch anzuschließen habe.

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