Karlsruhe (dpa/nd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss klären, ob deutsche Reisekunden bei Flugannullierungen neben Schadenersatz auch Ausgleichsansprüche geltend machen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei ihm vorliegende Fälle am Dienstag dem europäischen Gericht zur Klärung vorgelegt. Beide Klagen richten sich gegen den britischen Billigflieger Easyjet.