Schlichten statt richten
Bayern führt flächendeckend Güterichteverfahren ein
München (dpa/nd). Wenn sich Nachbarn oder Familienmitglieder vor Gericht streiten, verschlimmert das Urteil in manchen Fällen die Auseinandersetzungen. Denn dem Streit liegt nicht selten ein tieferer Konflikt zugrunde, der durch ein Urteil noch verschärft wird. Eine Mediation kann das verhindern. Für Fälle, die bereits vor Gericht sind, hat das bayerische Justizministerium seit 1. August das sogenannte Güterichterverfahren flächendeckend an allen Zivil- und Familiengerichten eingeführt.
Bei einem solchen Verfahren hilft einer von 166 ausgebildeten Güterichtern im Freistaat den beiden Konfliktparteien zu einer Lösung. Der Unterschied zur klassischen Mediation ist, dass die Verhandlung von einem Richter geführt wird; kommt es nicht zu einer Lösung, wird der Prozess fortgesetzt. »Wenn die Parteien erst einmal vor Gericht sind, ist es oft schwierig, sie zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen«, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag. Die Richter könnten zudem juristische Grundlagen in die Verfahren einbringen.
Zusätzliche Gerichtskosten entstehen bei den Verfahren nicht. Bislang gab es diese Möglichkeit an den 22 bayerischen Landgerichten, dem Oberlandesgericht München und einigen Amtsgerichten.
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