Kein Verzicht auf Erdölabgabe

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Potsdam (nd). Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (LINKE) hat den Vorwurf der Landtagsabgeordneten Sabine Niels (Grüne) zurückgewiesen, er schenke den Konzernen quasi die Rohstoffe Brandenburgs, indem er auf die Förderabgabe für Erdöl und Erdgas verzichte. Von einem Verzicht könne keine Rede sein, betonte Christoffers. Dem Land Brandenburg sei es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, Abgaben für die Förderung von Erdöl in Kietz zu verlangen. Denn im Einigungsvertrag sei festgelegt worden, dass in Kietz das Bergrecht der DDR zur Anwendung kommt. »Abgaben sind darin nicht vorgesehen«, erläuterte der Wirtschaftsminister. Dies habe man bereits im Oktober vergangenen Jahres in der Beantwortung einer Anfrage der Grünen zum Ausdruck gebracht.

»Da außer in Kietz weder Erdöl noch Erdgas in Brandenburg gefördert werden, halte ich es für nachvollziehbar, dass derzeit keine Abgaben nach geltendem Bergrecht erhoben werden«, sagte Christoffers. Nun aber beginne das Unternehmen CEP aller Voraussicht nach 2017 westlich des Schwielochsees mit der Förderung von Erdöl. »Auf Basis einer entsprechenden Verordnung wird dann auch eine Abgabe festgesetzt«, versicherte der Minister. »Die Höhe richtet sich nach dem Marktwert des geförderten Öls.«

Zwar gilt gegenwärtig tatsächlich ein genereller Verzicht auf die Förderabgabe. Das hat nach Darstellung des Wirtschaftsministeriums aber folgenden Hintergrund: Um die nach der Wende zum Erliegen gekommene Erkundung von Erdöl- und Erdgasvorkommen im Land zu unterstützen, hatte das Wirtschaftsministerium 2004 in Abstimmung mit Finanzministerium und Bergverwaltung beschlossen, die Abgabe auf Erdöl und Erdgas - befristet für jeweils fünf Jahre - zunächst nicht zu erheben. Zuletzt wurde eine Befreiung von der Abgabe im Juni 2010 für die Zeit bis Ende 2015 verfügt. »Eine über das Jahr 2015 hinausgehende Befreiung ist nicht beabsichtigt«, stellt das Wirtschaftsressort klar.

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