Ohne Schulden in die Krankenversicherung

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Berlin (nd). Seit 1. August können sich Personen, die bisher keine Krankenversicherung hatten, wieder versichern, ohne mit hohen Nachforderungen der Krankenkassen rechnen zu müssen. Die Nachzahlungen werden allen erlassen, die bis zum 31. Dezember 2013 eine Krankenversicherung beantragen. Grundlage ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Bisher musste mit Nachzahlungen von mehreren tausend Euro gerechnet werden. Das schreckte viele ab, sich zu versichern. Seit April 2007 gilt eine Krankenversicherungspflicht bei gesetzlichen und seit 2009 bei privaten Kassen. Wer sich später versicherte, musste rückwirkend zahlen. Dies fällt nun weg. Die Schulden werden auch jenen erlassen, die sich bereits wieder versichert haben.

Informationen bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD): www.upd-online.de, kostenfreies* Beratungstelefon in Deutsch (0800 0 11 77 22), Türkisch (0800 0 11 77 23) und Russisch (0800 0 11 77 24).

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