nd-aktuell.de / 06.08.2013 / Politik / Seite 3

»Sie wussten, was sie tun«

2009 wurde der Schriftzug vom

Groß war die Empörung, als am 18. Dezember 2009 eine unglaubliche Nachricht die Runde machte: Diebe hatten in der Nacht den berüchtigten metallenen Schriftzug »Arbeit macht frei« über dem Tor der KZ-Gedenkstätte Auschwitz gestohlen. Von einer Entweihung des Ortes sprach Gedenkstättensprecher Pawel Sawicki: »Wer auch immer es gestohlen hat: Er wusste, was er tat.« Der Präsident der Gedenkstätte Jad Vaschem in Jerusalem nannte die kriminelle Tat »eine echte Kriegserklärung«.

Der etwa fünf Meter lange und 30 Kilogramm schwere Schriftzug wurde später beschädigt gefunden, und auch Hinweise auf die Täter gab es bald. Fünf Polen hatten den Diebstahl begangen, angestiftet von zwei Schweden. Die Polen waren nur die Handlanger; mindestens einer der schwedischen Auftraggeber aber hat eine rechtsextremistische Vergangenheit. Der damals 34-jährige Anders Högström hatte in seiner Heimat in den 90er Jahren die Nationalsozialistische Front gegründet; später distanzierte er sich davon und behauptete, keinen Kontakt mehr zur rechtsextremen Szene zu haben. Er wurde nach dem Diebstahl von Auschwitz an Polen ausgeliefert und erzählte dort den Ermittlern, auch er sei nur ein Mittelsmann gewesen. Dahinter steckte Medienberichten zufolge der Millionär Lars-Göran Wahlström, dem ebenfalls Aktivitäten in der schwedischen Naziszene nachgesagt wurden. Högström sagte aus, Wahlström habe den Schriftzug bei ihm »bestellt«; der wiederum bezeichnete das alles als freie Fantasie. Die Motive - ob rechte Überzeugung, die Hoffnung auf einen satten Verkaufserlös oder eine Mischung aus beidem - wurden nicht aufgeklärt

Der Millionär blieb unbehelligt; Högström dagegen, der zur Planung der Tat gemeinsam mit zwei beteiligten Polen die Gedenkstätte besucht hatte, wurde verurteilt. Um zwei Jahre und acht Monate abzusitzen, wurde er wieder nach Schweden überstellt - in Polen hätten ihm zehn Jahre Gefängnis gedroht. Drei der polnischen Täter wurden zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und zweieinhalb Jahren verurteilt.

Wolfgang Hübner