nd-aktuell.de / 07.08.2013 / Politik / Seite 2

Neuer Prozess

Zwei Buchstaben in einem Attest eröffnen Gustl Mollath die Chance, seine Unschuld zu beweisen

Stefan Otto
Die Affäre um Gustl Mollath spitzt sich zu. Ein Gericht ordnete gestern an, dass der Bayer sofort aus der Psychiatrie entlassen werden muss. Sieben Jahre wurde er dort festgehalten, nachdem er Vorwürfe gegen die HypoVereinsbank erhoben hatte, bei der seine Ex-Frau tätig war.

Für Gustl Mollath war es ein Rosenkrieg mit fatalen Folgen. Nachdem die Ehe in die Brüche ging, zeigte er seine damalige Frau, eine Bankerin bei der HypoVereinsbank, im Dezember 2003 an. Die Anschuldigungen wogen schwer: Gemeinsam mit Kollegen soll sie Steuern hinterzogen, mit Schwarzgeld gehandelt und Insidergeschäfte getätigt haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Anzeige jedoch abgewiesen - zu unkonkret seien die Vorwürfe, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Interne Ermittlungen der Bank ergaben im November 2012 jedoch, dass es bei dem Institut über Jahre systematischen Steuerbetrug gab. Demnach traf ein Teil von Mollaths Vorwürfen zu.

Bayerns Justizminsterin Beate Merk (CSU) erklärte aber im März 2012 im Münchner Landtag, Mollaths Strafanzeige sei »weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus«. Zu diesem Zeitpunkt saß Mollath bereits seit Jahren in einer geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Ein Gutachter hatte ihm wahnhafte psychische Störungen attestiert.

Diesen Beschluss hob das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) jetzt auf. Mollath sollte folglich unverzüglich aus der Psychiatrie freikommen. Außerdem wird das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen, wie das OLG gestern entschied. Darauf hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Mollaths Verteidiger Gerd Strate gedrängt.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des OLG Nürnberg war ein Attest, das die Misshandlungen an Mollaths inzwischen geschiedener Ehefrau nachweisen wollte. Das Schreiben stammt nicht von der auf dem Briefkopf angegebenen Ärztin, sondern von einem ihrer Kollegen. Der unterzeichnete das Attest kaum sichtbar mit »i.V.« - in Vertretung. Das OLG hält diese Urkunde im Gegensatz zum Landgericht Regensburg im juristischen Sinne für nicht echt. Damit liege nach Paragraf 359 Nr. 1 der Strafprozessordnung ein zulässiger Wiederaufnahmegrund vor, urteilte das OLG.

Justizministerin Merk zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht worden. »Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu Recht untergebracht ist oder nicht - und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben«, sagte die Ministerin gestern

Merk war in der Mollath-Affäre selbst in die Kritik geraten. In einem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags forderte die Opposition ihren Rücktritt. SPD, Grüne und Freie Wähler warfen der Ministerin vor, sie habe lange Zeit die Brisanz des Falles nicht erkannt. Es sei ein »erschreckendes Beispiel« dafür, wie in Bayern mit einem Menschen umgegangen werde, empörte sich die SPD-Abgeordnete Inge Aures. Der parlamentarische Ausschuss war im April dieses Jahres eingesetzt worden, um ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von staatlicher Seite zu untersuchen. CSU und FDP konnten dies nicht feststellen.

Auf die angekündigte Freilassung Mollaths reagierte sein Anwalt Strate mit Genugtuung: »Damit ist in Bayern wieder der Rechtsstaat hergestellt«, sagte er der dpa. Dabei ging das OLG nicht auf seinen Vorwurf ein, wonach in dem Gerichtsverfahren im Jahr 2006 der Kammervorsitzende Recht gebeugt haben soll.