nd-aktuell.de / 07.08.2013 / Politik / Seite 1

Wahn und Willkür beendet

Oberlandesgericht Nürnberg ordnet Freilassung von Gustl Mollath an

Berlin (nd). Die Presse wartete schon, als der prominente Patient der Psychiatrie in Bayreuth das Krankenhaus verließ. Im Eiltempo hatte das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) am Dienstag die Freilassung Gustl Mollaths und die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen ihn angeordnet.

Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Bayern begrüßen dies Regierungskoalition und Opposition gleichermaßen. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), der in den vergangenen Monaten wiederholt mehr Tempo von den zuständigen Gerichten gefordert hatte, sagte, er sei zufrieden, dass die Justiz nunmehr sehr zeitnah entschieden habe. Doch zugleich erneuerten SPD und Grüne die Kritik am Vorgehen von Justizministerin Beate Merk (CSU). Sie habe zu spät die Brisanz des Falles erkannt, hieß es. SPD-Spitzenkandidat Christian Ude erklärte, ein Alptraum werde beendet, der das Ansehen der Justiz beschädigt und viel Misstrauen geschaffen habe. Dass ausgerechnet die Ministerin sich jetzt als Freiheitskämpferin für Mollath präsentieren wolle, sei »die verwegenste Geschichtsklitterung der letzten Jahre«. Vize-Ministerpräsident Martin Zeil (FDP) betonte dagegen, die OLG-Entscheidung zeige, »dass unser Rechtsstaat funktioniert«.

Mollath selbst fühlte sich von der Entscheidung überfahren, wie sein Anwalt Gerd Strate verkündete. Seit sieben Jahren kämpfte er für seine Entlassung aus dem Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Dort saß er ein, weil er an einer wahnhaften Störung leiden soll.