Verfahren zur Insolvenz eröffnet

Suhrkamp-Rechtsstreit

  • Lesedauer: 2 Min.

Für den traditionsreichen Suhrkamp Verlag ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Berliner Gerichtssprecher Ulrich Wimmer teilte am Mittwoch mit, das Amtsgericht Charlottenburg habe das Verfahren am Dienstagabend wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Es laufe in Eigenverantwortung. Damit bleibt die Geschäftsführung im Amt, wird aber von einem Sachwalter überwacht.

Nach Angaben des Suhrkamp Verlags sieht der Insolvenzplan die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft vor. Dieser Schritt sichere die Existenz und Handlungsfähigkeit des Verlags, teilte das Traditionshaus mit. Der Gesellschafterstreit werde das operative Geschäft nicht länger beeinträchtigen können, hieß es.

Verlagschefin Ursula Unseld-Berkéwicz, die 61 Prozent am Unternehmen hält, ist mit dem Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39 Prozent) seit Jahren zerstritten. Beide hatten gerichtlich beantragt, sich gegenseitig als Teilhaber auszuschließen. An der Gesellschafterstellung werde der Formwechsel des Unternehmens nichts ändern, so der Verlag. Sie würden als Aktionäre wie bisher am Unternehmen beteiligt sein. Allerdings werde künftig ein Vorstand - kontrolliert von einem durch die Aktionäre gewählten Aufsichtsrat - eigenverantwortlich handeln.

Nach einem Bericht der Tageszeitung »Die Welt«, die zuerst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens berichtet hatte, will die zuständige Richterin den Insolvenzplan innerhalb der kommenden zwei Wochen prüfen. Wird er angenommen, erhalten ihn die Beteiligten zur Stellungnahme.

Der Plan sieht laut Verlag auch ein Abfindungsangebot vor, sollte einer der beiden Gesellschafter an dem umgewandelten Verlag nicht mehr beteiligt sein wollen. »Damit wird jedem der Gesellschafter die Möglichkeit eröffnet, seine Aktien gegen Erhalt eines Abfindungsbetrags an die Gesellschaft - oder mit Zustimmung des Verlags - an einen Dritten zu übertragen«, heißt es in der Mitteilung.

Ende Mai hatte Suhrkamp ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt. Danach hatten die Beteiligten drei Monate Zeit, Sanierungsvorschläge zu unterbreiten. Dann musste - wie jetzt geschehen - über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden. dpa

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