Gut zu wissen
Sekundenschlaf: Wer am Steuer einnickt, handelt grob fahrlässig. Im strafrechtlichen Sinne wird der Sekundenschlaf so bewertet, als würde jemand in alkoholisiertem Zustand Auto fahren. Übermüdung am Steuer ist demnach strafbar und kann bei einer Verkehrsgefährdung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine einkommensabhängige Geldstrafe zur Folge haben.
Also heißt es, sich auf der Fahrt in die Ferien am Steuer abzuwechseln, Nachtfahrten zu vermeiden, regelmäßig nach zwei Stunden Fahrt wenigstens 20 Minuten Pause einzulegen und die Rei...
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