nd-aktuell.de / 14.08.2013 / Ratgeber / Seite 28

Schäden am Auto beim Mähen des Grünstreifens

Öffentliche Hand haftet

Die öffentliche Hand haftet für Schäden an Autos, die beim Mähen von Straßenrandstreifen entstehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 29. Juli 2013 veröffentlichten Urteil (Az. III ZR 250/129). Mit dieser Entscheidung siegte eine Frau in letzter Instanz.

Der verhandelte Fall: An ihrem Auto hatte ein von einer Motorsense hochgeschleuderter Stein einen Schaden von knapp 1000 Euro verursacht, für den die Kommune nicht aufkommen wollte.

Laut BGH reicht es nicht aus, wenn bei solchen Mäharbeiten Warntafeln mit dem Hinweis auf hochgeschleuderte Gegenstände aufgestellt werden. Die zuständigen Behörden hafteten gleichwohl, weil Autofahrer Schäden durch hochgeschleuderte Steine nicht durch eine veränderte Fahrweise verhindern können, begründete das Gericht.

Im entschiedenen Fall hatten Mitarbeiter einer Straßenmeisterei den Grünstreifen einer Bundesstraße in Brandenburg mit einer Motorsense gemäht. Weil sie keinen Auffangkorb hatte, sollte laut Betriebsanleitung ein Sicherheitsabstand zur Auswurföffnung des Geräts von 15 Metern eingehalten werden. Laut Urteil hätten die Arbeiter deshalb am Straßenrand etwa eine mobile Schutzwand aus Planen aufstellen müssen, um Schäden wie am Auto der Klägerin zu verhindern.