nd-aktuell.de / 21.08.2013 / Ratgeber / Seite 22

Suche nach Ausbildungsplatz zählt für die Rente mit

Renten-Tipp

Nicht jeder Schulabgänger aus dem Schuljahrgang 2012/2013 kann nahtlos in eine Lehrstelle wechseln. Doch aufgepasst: Wer noch immer auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist, sollte sich umgehend bei der Agentur für Arbeit in seiner Kommune oder Stadt melden. Dann nämlich kann die Zeit bis zum Beginn der Ausbildung im Rentenversicherungskonto aufgenommen werden - und das kann später bares Geld bringen. Darüber informiert in einem aktuellen Rundschreiben die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland.

Der Hintergrund: In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt - auch wenn es dafür keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt. Damit können die jungen Menschen später aber eine höhere Rente oder überhaupt erst einen Rentenanspruch bekommen. Voraussetzung ist, dass die Schulabgänger mindestens 17 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende melden.

Weitere Infos gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter (0800) 1000 480 090 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deut- schen Rentenversicherung.