nd-aktuell.de / 24.08.2013 / Politik / Seite 4

Bundestag soll BKA überwachen

Regierungskommission fordert im Bericht über die »Sicherheitsgesetze« schärfere Kontrollen der Behörde

Aert van Riel
Ein Gremium der Bundesregierung zur Überprüfung der sogenannten Sicherheitsgesetze empfiehlt, die Sicherheitsbehörden stärker zu kontrollieren und deren Befugnisse präziser zu regeln. Dies bleibe weit hinter den Notwendigkeiten zurück, kritisierte die Linkspartei.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden in der Bundesrepublik zahlreiche Gesetze zur »Sicherheit« und Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Diese sind in den vergangenen sieben Monaten von einer Expertenkommission untersucht worden, die paritätisch vom Justiz- und Innenministerium besetzt wurde. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger entsandte ihren FDP-Kollegen und ehemaligen NRW-Innenminister Burkhard Hirsch, den Mannheimer Juraprofessor Matthias Bäcker und ihren früheren Ministerialdirektor Volkmar Giesler. Der Minister für Inneres, Hans-Peter Friedrich (CSU), berief die Ex-Generalbundesanwältin Monika Harms, den Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff sowie Ministerialdirektor Stefan Kaller.

Die Konflikte zwischen dem Hardliner Friedrich und der liberaleren Leutheusser-Schnarrenberger bezüglich Bürgerrechten und innerer Sicherheit spiegeln sich auch in den Ergebnissen der Kommission wider, über die die »Süddeutsche Zeitung« gestern berichtete. Überwiegend kamen die sechs Kommissionsmitglieder nicht zu einer einheitlichen Bewertung, bei einigen Fragen hatte sich aber Wolff auf die andere Seite geschlagen. Die Hälfte der Mitglieder des Gremiums sprach sich dafür aus, dass das Bundeskriminalamt (BKA) den Generalbundesanwalt frühzeitig über seine Aktionen informieren müsse. Einige Mitglieder forderten zudem, das BKA unter die Aufsicht eines Kontrollgremiums des Bundestags zu stellen. Denn das BKA hat seit vier Jahren quasi geheimdienstliche Befugnisse.

Eine Mehrheit gab es bei der Forderung nach stärkeren richterlichen Kontrollen. Die »Antiterrorermittlungen« des BKA sollten nicht wie bisher vom Amtsgericht Wiesbaden kontrolliert werden, sondern vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Ebenfalls mehrheitlich empfehlen die Kommissionsmitglieder ein Gesetz, das die Grenzen der Zusammenarbeit des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) definiert. Das GTAZ wurde 2004 in Berlin eingerichtet. Es ist eine gemeinsame Koordinierungsstelle der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes und beschäftigt sich mit dem islamistischen Terrorismus. Das GTAZ, dem 40 Behörden angeschlossen sind, beruht auf den allgemeinen Regeln zum behördlichen Informationsaustausch. Die Kommissionsmehrheit weißt darauf hin, dass die enge Kooperation von Polizei und Nachrichtendiensten verfassungsrechtlich nicht unproblematisch sei.

Kritik an dem Bericht übte der LINKE-Innenpolitiker Jan Korte. »Wir brauchen eine unabhängige Überprüfung der völlig aus dem Ruder gelaufenen Sicherheitsarchitektur und einen Paradigmenwechsel in der Innenpolitik«, forderte der Bundestagsabgeordnete gegenüber dem »nd«. Viele der bekannt gewordenen Kritikpunkte teile er, die Kommission bleibe allerdings bei der Therapie weit hinter den Notwendigkeiten zurück.

Die Forderung nach einer Aufsicht des BKA durch das parlamentarische Kontrollgremium (PKG) bezeichnete Korte als falsch. »Wenn man feststellt, dass das BKA in Teilen wie ein Geheimdienst agiert, dann muss man dies doch als Gefahr für den Rechtsstaat erkennen und es stoppen«, sagte er. Eine Kontrolle der Polizei in einem geheim tagenden Gremium sollte in einer Demokratie unnötig sein.