Etatkürzungen vorm Verfassungsgericht
Leipzig (dpa/nd). Im Streit um die Etatkürzungen für freie Schulen in Sachsen hat der Verfassungsgerichtshof eine ganze Reihe möglicher Schwachpunkte der gesetzlichen Vorgaben diskutiert. Gerichtspräsidentin Birgit Munz warf am Mittwoch unter anderem die Frage auf, ob sich aus der Förderpflicht des Staates eine Art Existenzminimum für Privatschulen ableiten lässt. Die Verfassungsrichter beschäftigten sich wegen einer Klage der Landtagsfraktionen von SPD, Grünen und Linken mit der Privatschulfinanzierung. Die Opposition hält die 2010 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossenen Einschnitte bei der Finanzierung freier Schulen für verfassungswidrig.
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.