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Etatkürzungen vorm Verfassungsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Leipzig (dpa/nd). Im Streit um die Etatkürzungen für freie Schulen in Sachsen hat der Verfassungsgerichtshof eine ganze Reihe möglicher Schwachpunkte der gesetzlichen Vorgaben diskutiert. Gerichtspräsidentin Birgit Munz warf am Mittwoch unter anderem die Frage auf, ob sich aus der Förderpflicht des Staates eine Art Existenzminimum für Privatschulen ableiten lässt. Die Verfassungsrichter beschäftigten sich wegen einer Klage der Landtagsfraktionen von SPD, Grünen und Linken mit der Privatschulfinanzierung. Die Opposition hält die 2010 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossenen Einschnitte bei der Finanzierung freier Schulen für verfassungswidrig.

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