Geschäfte in der Wohnung?
Mietrecht
Mieter müssen ihren Vermieter fragen, bevor sie ihre Wohnung auch geschäftlich nutzen und sie dabei nach außen in Erscheinung treten.
Vermieter dürfen ihre Zustimmung nicht verweigern, wenn kein erheblicher Kundenverkehr vorliegt und die Mieter in der Wohnung keine Mitarbeiter beschäftigen. Die Wüstenrot Bausparkasse AG weist auf zwei Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 213/12 und Az. VIII ZR 165/08) hin.
In einem kürzlichen Fall ging es um einen Mieter, der in der Wohnung Gitarrenu...
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