OLG-Präsident offen für Videoübertragung

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München (dpa/nd). Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) München, Karl Huber, ist offen für eine Gesetzesänderung zur Videoübertragung aus Gerichtssälen. Dies müsse aber ausführlich diskutiert werden, sagte Huber am Dienstag - kurz vor der Fortsetzung des NSU-Prozesses am Donnerstag. Vor Beginn des Mammutverfahrens hatte es Querelen um die Vergabe der Presseplätze gegeben, nur 50 Journalisten bekamen einen reservierten Platz. Eine damals von vielen Seiten geforderte Videoübertragung in einen Nebenraum hatte das Gericht aber abgelehnt, weil dies nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich sei. Huber nannte für eine Gesetzesänderung mehrere Modelle: die Übertragung einzelner Teile wie Anklageverlesung und Urteilsverkündung oder eines ganzen Strafverfahrens; die Übertragung in einen Nebenraum für Medienvertreter oder für die Öffentlichkeit.

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