Varvarin: Kein Schadensersatz für NATO-Opfer

Bundesverfassungsgericht spricht Deutschland frei

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd). Angehörige von zivilen Opfern des NATO-Luftangriffs auf die Brücke von Varvarin während des Kosovo-Krieges 1999 haben keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Deutschland. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, nach dem die Verfassungsbeschwerden wegen der Tötung und Verletzung von Zivilpersonen »mangels Erfolgsaussicht« nicht zur Entscheidung angenommen wurden. Damit bestätigte Karlsruhe die Urteile der Gerichte mehrerer Instanzen, an die sich die Angehörigen der Opfer seit 2001 erfolglos gewandt hatten.

Am 30. Mai 1999 hatten zwei Kampfflugzeuge der NATO während eines Volksfestes und Markttages in der serbischen Stadt Varvarin eine Brücke über den Fluss Morawa mit mehreren Raketen angegriffen und zerstört. Zehn Menschen wurden bei zwei Angriffswellen getötet und 30 verletzt, 17 davon schwer. Alle Opfer waren Zivilisten. Auch wenn Flugzeuge der Bundesrepublik an der Zerstörung der Brücke nicht unmittelbar beteiligt waren, befanden sie sich doch am Tag des Angriffs im Einsatz. Doch ob und inwieweit die eingesetzten deutschen Aufklärungsflugzeuge auch den Angriff auf die Brücke von Varvarin abgesichert hätten, sei zwischen den Beschwerdeführern und der Bundesrepublik im fachgerichtlichen Verfahren streitig geblieben, so das Verfassungsgericht.

Es gebe »keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der dem Einzelnen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen den verantwortlichen Staat zusteht. Derartige Ansprüche stehen grundsätzlich nur dem Heimatstaat des Geschädigten zu oder sind von diesem geltend zu machen«, begründete Karlsruhe seine Entscheidung. Auch sei nicht erwiesen, dass deutsche Amtsträger von den konkreten Umständen des Angriffs gewusst hätten.

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