nd-aktuell.de / 10.09.2013 / Gesund leben / Seite 17

Arzt haftet für fehlende Beratung

Berlin (nd). Ein Frauenarzt haftet auf Schadensersatz, weil er einer Patientin, bei der im Jahre 2010 Brustkrebs diagnostiziert wurde, nicht bereits bei der im Jahre 2008 durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchung zu einem Mammografiescreening geraten hat. Das entschied der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm. Der heute 66-jährigen Klägerin aus Dorsten wurde Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 € zugesprochen. In dem speziellen Fall der Klägerin sei der unterlassene Rat, an einem Mammografiescreening teilzunehmen, als grober Behandlungsfehler zu bewerten, weil es der Klägerin während ihrer Behandlung ersichtlich auf die Minimierung jedweden Brustkrebsrisikos angekommen sei.